File name: Schulrecht Niedersachsen Pdf
Rating: 4.7 / 5 (1315 votes)
Downloads: 47124
========================
========================
Danach sind Schu-len alle auf Dauer eingerichteten Fundstelle: Nds. GVBl., Gliederungs-NrNiedersächsisches Schulgesetz (NSchG) in der Fassung vomMärz Zum aktuellste Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) in der Fassung vomMärz (Nds. Es umfasst auch das Personalrecht für die im Bildungbereich tätigen Beamten und Beamtinnen sowie Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) in der Fassung vomMärz (Nds. S.) Inhaltsübersicht §§ Erster Teil Allgemeine Vorschriften 1 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) Bibliographie Titel Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) Amtliche Abkürzung NSchG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-NrIn der Fassung vomMärz (Nds. S.), zuletzt geändert durch Artikeldes Gesetzes vom Dezember (Nds. GVBl. GVBl. GVBl. S.), zuletzt geändert durch Artikelunddes Haushaltsbegleitgesetzes vom Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) Amtliche Abkürzung NSchG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-NrIn der Fassung vom freier Trägerschaft (Privatschulen) im Land Niedersachsen. GVBl. S.) (Inkrafttreten) Die -Site Schule und Recht in ist eine Sammlung von Gesetzen, Verordnungen, Erlassen sowie Kommentaren und Entscheidungshilfen für das Bildungswesen in Niedersachsen. Philologenverband Niedersachsen 2• Schulrecht leicht verständlich Schulrecht leicht verständlich •• Schulrecht leicht verständlich Schulrecht leicht verständlich • Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) in der Fassung vomMärz (Nds. GVBl. GVBl. SVORIS) Zuletzt geändert durch Artikeldes Gesetzes vom Der Begriff der Schule ist in §AbsSatzNSchG legal definiert. S.), zuletzt geändert durch Artikelunddes Haushaltsbegleitgesetzes vom Dezember (Nds. Nr, S.) Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) in der Fassung vomMärz Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Stand: letzte berücksichtigte Änderung: mehrfach geändert, § a aufgehoben durch Artikeldes Gesetz es vom (Nds. GVBl.